Nur wenige Tage nach den Fall mit falschen Preisen beim deutschen Versandhaus Otto (Notebooks zu Preisen zwischen 29,99 und 49,95 Euro) hat das deutsche Amtsgericht Fürth festgehalten, dass solche Preise dann zu gelten haben, wenn die Firma eine Bestätigung verschickt hat. «Das Gericht legte den Schwerpunkt darauf, dass dadurch, dass der Preis so eingestellt und eine Bestätigung herausgeschickt wurde, ein Vertrag zustande kam und der Versandhändler daran gebunden bleibt», erläuterte Justizsprecher Thomas Koch laut der Presseagentur DPA.
Konkret ging es um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle, die irrtümlich zum Preis von 199,99 Euro statt 1999,99 Euro angeboten wurden. Die Versandhandelsfirma habe nicht oder erst sehr spät auf den Irrtum hingewiesen, weshalb sie jetzt zum Schnäppchenpreis liefern muss. «Es ist schwierig zu sagen, die ganze Rechtsprechung ändert sich jetzt», sagte der Justizsprecher weiter. «Denn es kamen besondere Umstände dazu.» Juristen seien bisher der Ansicht gewesen, dass ein Preis an sich kein Angebot, sondern nur eine Einladung zu einem Vertrag sei. Dieser kommt erst mit der Bestätigung des vom Käufer akzeptierten Preises durch den Verkäufer zustande. - Und gleich nochmals bei Otto: Panne beim Otto-Versand: Notebooks für 30 Euro
Donnerstag
20.08.2009



