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Samstag
21.12.2024

TV / Radio

Böhmermann interpretiert in einem Tweet das Urteil des Landgerichts München gegen ZDF als «Sieg»... (Bild: Screenshot)

Böhmermann interpretiert in einem Tweet das Urteil des Landgerichts München gegen ZDF als «Sieg»... (Bild: Screenshot)

Die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) reagierte schnell. Nach der Sendung «ZDF Magazin Royale» von Jan Böhmermann vom 7. Oktober entliess sie per sofort den damaligen Vorsteher des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. 

Arne Schönbohm wurde von Jan Böhmermann bezichtigt, sein Amt und einen IT-Lobbyverein zu verwechseln. Zudem käme ein Sicherheitsrisiko hinzu: Schönbohm sei zu russennah. 

Faeser meinte, dass «die öffentliche Meinung» über Schönbohm einen «Vertrauensverlust» erlitten habe, «unabhängig davon, wie stichhaltig die Vorwürfe tatsächlich seien». (!) Diese Story fliegt im Wahlkampf nun nicht nur der SPD um die Ohren, sondern beschädigt massiv auch das ZDF und den Satiriker Jan Böhmermann. 

Das Landgericht München untersagt nun dem Sender die «Verbreitung und Behauptung» von vier konkreten Äusserungen, Schönbohm betreffend, wies aber die Entschädigung für Schönbohm zurück. Das Gericht führte aus, dass Jan Böhmermann in der Sendung «eine unwahre Tatsachenbehauptung» aufgestellt hätte, die den Kläger «in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht» verletze. Auch «satirische Äusserung» müsse sich an einen «Tatsachenkern» halten.

Arne Schönbohm kam aus der Affäre glimpflich davon, denn nach der sofortigen Absetzung durch die Innenminister fand er einen neuen Posten als «Präsident der Bundesakademie für öffentlich Verwaltung».

Nach dem Prozess forderte der Kläger Schönbohm Stellungnahmen durch den Sender sowie personelle Konsequenzen. «Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere» – es sei eine mediale Hinrichtung gewesen. Bis zum Redaktionsschluss hat das ZDF noch nicht reagiert, Jan Böhmermann aber frotzelt laut auf seinem Social Media Account «Sieg». Er feiert, dass das Landgericht «die Schadenersatzklage» abgewiesen habe.

Er geht noch weiter und behauptet, entgegen der Verlautbarungen des Gerichts: «Das Gericht hält die Einschätzung des ZDF Magazin Royale für zulässig: Arne Schönbohm war eine Gefahr für die Cybersicherheit Deutschlands.» Eine derartige Verdrehung eines Urteils in sein Gegenteil ist, mit Verlaub und in der Sprache von Böhmermann, «krass».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.