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Montag
23.07.2012

In Deutschland schwelt zwischen privaten Zeitungsverlagen und dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD ein Konflikt, der auch für die Schweizer Medienbranche Modellcharakter haben könnte. Deutsche Zeitungsverleger haben gegen das kostenlose Onlineangebot der ARD für mobile Endgeräte geklagt.

Nun sollte die Wettbewerbskammer am Landgericht Köln entscheiden. Doch das Gericht arbeitet offensichtlich auf eine gütliche Einigung hin, der Richter forderte die Parteien zu weiteren Verhandlungen auf. Fest steht bereits, dass das Gericht die ARD-App nicht verbieten wird. Eine feste Definition von «presseähnlichem Charakter» ist laut dem Gericht schwierig. Bei den Verlegern sollten die Schwerpunkte bei Text und Foto liegen, bei den öffentlich-rechtlichen Sendern bei Audio/Video, so die Richter in einer Stellungnahme.

Ob sich die beiden Parteien auf dieser Grundlage tatsächlich wieder an einen Tisch setzen, ist noch unklar.