Die Internetfirma Commcare akzeptiert den Entscheid der Eidg. Kommunikationskommission («ComCom») nicht, dass die Übertragungsmedien nicht den Interkonnektionsbestimmungen zu unterstellen seien. Sie werde den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen. Es handle sich bei den Übertragungsmedien um Kupfer- und Glasfaserkabelnetze, teilte die Firma am Montag mit. Dem zweiten Antrag der Commcare, die Mietleitungen den Interkonnektionsbestimmungen zu unterstellen, gab die «ComCom» vor kurzem statt. (siehe auch Klein Report vom 2. November).
Montag
06.11.2000