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Donnerstag
19.06.2014

TV / Radio

TV-Gebühren gelten auch für Unternehmen

TV-Gebühren gelten auch für Unternehmen

Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen die Befreiung von Unternehmen von der Abgabepflicht ausgesprochen. Sie lehnten damit einen Antrag der Ständeräte Peter Föhn (SVP), Georges Theiler (FDP) und Hans Hess (FDP) ab. Die drei Politiker forderten, dass die Abgabe nur pro Haushalt erhoben wird.

Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich über den Vorstoss der Parlamentarier wenig erfreut. «Die Minderheit Theiler verlangt nicht etwa, dass die Abgabe nur moderat ist, vielmehr will sie die Unternehmen neu ganz ausnehmen», sagte sie am Donnerstag während der Sommersession. «Das kann ich wirklich nicht unterstützen.»

Es sei zu Recht gesagt worden, dass ein Unternehmen von den Wirtschafts- und Börsenmagazinen, von den Politsendungen zu wirtschaftsrelevanten Abstimmungen, von den Verkehrsmeldungen oder von den Meteo-Sendungen profitiere, so Leuthard. «Mit dem neuen Gesetz behalten wir die grundsätzliche Pflicht bei, dass an den Service public nicht nur die Privaten zahlen, sondern dass auch die Wirtschaft, wie heute schon, ihren Obolus zahlt.»

Die Annahme des Antrages der Minderheit Theiler hätte zudem «sicherlich zur Folge», dass die Haushalte rund 65 Franken mehr als vorgesehen zahlen müssten, wenn man die heutige Ertragslage beibehalten wollte, führte Leuthard aus. «Das führte also zu einer Verschiebung zulasten der Haushalte.»

Der Antrag der Minderheit wurde am Ende relativ deutlich mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt, womit auch die Unternehmen eine Abgabe entrichten müssen.

Der Entschluss ist aber noch nicht definitiv. Widerstand gegen den Entscheid hat bereits der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) angemeldet. «Sollte in der Schlussabstimmung in der Herbstsession das RTVG in dieser Fassung verabschiedet werden, wird der Vorstand des SGV der Schweizerischen Gewerbekammer - dem Parlament des Schweizer Gewerbes - die Ergreifung des Referendums beantragen», teilte der Verband mit.

Der Verband argumentiert, dass «aus der Natur der Sache» nur natürliche Personen Radio hören oder fernsehen können, nicht aber Unternehmen als juristische Personen. Der Entscheid des Ständerates habe eine unzulässige und generelle Doppelbesteuerung zur Folge.