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Freitag
01.08.2014

Medien / Publizistik

Nazi-Propogandaminister Goebbels

Nazi-Propogandaminister Goebbels

Der Verlag Random House ist von der Nachlassverwalterin von Joseph Goebbels verklagt worden - weil er ihr nicht Tantiemen aus einer Biografie des Propagandaministers zahlt. Die Klägerin, Cordula Schacht, ist pikanterweise auch noch die Tochter von Hitlers ehemaligem Wirtschaftsminister.

Der Fall Schacht vs. Random House wurde vor dem Münchner Landgericht verhandelt. Es ging um eine Biografie über Hitlers Propagandaminister, die 2011 in dem in München ansässigen Verlag veröffentlicht wurde - samt Zitaten aus dem Goebbels-Tagebuch.

Auf deren Vergütung erhebt die Juristin Cordula Schacht Anspruch. Sie ist nicht nur die Tochter von Hitlers ehemaligem Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht, sondern auch die Goebbels-Nachlassverwalterin.

Zu der wurde die 71-Jährige im Jahr 1996, als der Schweizer Unternehmer und Alt-Nazi François Genoud ihr die Verwertungsrechte an den Texten Goebbels` vermachte.

1985 hatte Schacht als Anwältin im Auftrag ihres Klienten Genoud mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern einen Vertrag über die Goebbels-Tagebücher ausgehandelt und damit rechtlich bindend in Paragrafen gefasst, dass Goebbels Nachlass tantiemenpflichtig ist. Zuletzt funktionierte das problemlos: Der Piper-Verlag führt einen Teil der Einnahmen einer älteren Goebbels-Biografie immer noch brav an die Nachlassverwalterin ab.

Das ist diesmal nicht der Fall, weil, wie es in der «Süddeutschen Zeitung» heisst, der Verlag «wenig Lust zeige», seinen Verpflichtungen nachzukommen. Cordula Schacht, deren Vater 1946 bei den Nürnberger Prozessen freigesprochen wurde, geht es um eine Summe in Höhe von ganz genau 6507,87 Euro.

Die Entscheidung, was mit den Tantiemen, die Schacht zustehen, geschehen soll, wurde vertagt und soll nun im September gefällt werden. Einen Vorschlag des Richters, die Summe an eine Holocauststiftung zu überweisen, lehnte die Klägerin allerdings ab.