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Donnerstag
04.08.2016

TV / Radio

Kann ein Theaterstück gegen das deutsche Grundgesetz verstossen? Anscheinend. In einem Interview forderten zwei ehemalige FDP-Politiker deshalb, die TV-Adaption von Ferdinand von Schirachs Justizdrama «Terror» im Themenabend im Ersten nicht auszustrahlen. Der ARD-Programmdirektor Volker Herres hält dagegen, wie «Focus Online» berichtet.

Der für den 17. Oktober 2016 geplante «Terror»-Fernsehabend wird laut ARD-Programmdirektor Herres wie geplant stattfinden. Daran ändert auch die Anregung der deutschen Ex-Bundespolitiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch nichts.

Baum und Hirsch hatten dem kontroversen Theaterstück von Autor und Jurist Ferdinand von Schirach im Gespräch mit einer Zeitung unterstellt, es könne beim Zuschauer «verfassungswidrige Gedanken» auslösen.

Auf dem Programmplan des Ersten stehen für besagten Abend die TV-Adaption des Stücks (unter anderem mit Burghard Klaussner, Martina Gedeck, Florian David Fitz und Lars Eidinger). Anschliessend diskutiert der Moderator Frank Plasberg mit seinen Gästen bei «hart aber fair» über den Fall.

Worum geht es in dem Theaterstück und der TV-Adaption, über die seit Wochen ganz Deutschland diskutiert? Lars Koch, Major der deutschen Luftwaffe, muss sich vor Gericht verantworten. Der Anklagepunkt: Mit seinem Kampfjet schoss er ein Lufthansa-Flugzeug ab, das von einem mutmasslichen Terroristen entführt worden war. Der Terrorist hatte damit gedroht, das Flugzeug in die vollbesetzte Münchner Allianz-Arena zu fliegen.

Durch seine Entscheidung rettete Koch potenziell 70 000 Menschen das Leben, opferte wissentlich aber 164. Ist Lars Koch nun ein Verbrecher oder ein Held? Am Ende entscheidet das Theater-Publikum. Richtet so über richtig oder falsch, über Recht und Unrecht.

«Terror» wurde am 3. Oktober 2015 zeitgleich am Deutschen Theater Berlin und im Schauspiel Frankfurt uraufgeführt. Beide Zuschauergruppen stimmten damals für «nicht schuldig», wie «Focus Online» abschliessend schreibt.