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Mittwoch
01.08.2001

Das Landgericht München hat am Dienstag den ARD-Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Kirch-Gruppe abgelehnt. Im Streit um die Kurzberichterstattung zur Fussball-Bundesliga befand das Gericht, dass die ARD die Begründung für ihren Anspruch nicht genügend glaubhaft vorgebracht habe. Die ARD wollte durch den Rechtsstreit erreichen, dass sie weiterhin am Samstag in der «Tagesschau» um 20 Uhr bis zu drei Fussballspiele ihrer Wahl in 90 Sekunden zeigen darf. Peter Voss, stellvertretender ARD-Vorsitzende, kündigte umgehend eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht in München an. «Wir werden notfalls bis zur letzten Instanz das Recht auf Kurzberichterstattung einfordern», schreibt die ARD in einer Stellungnahme. Die ARD wird am nächsten Samstag das mit der Kirch-Gruppe verhandelte Angebot annehmen und in der «Tagesschau» ein Spiel zeigen.