Im Februar 2010 hatte Radio Freiburg/Fribourg André Hügli und Jean Godel entlassen, wogegen die beiden Journalisten sich mithilfe der Gewerkschaft Syndicom juristisch gewehrt haben. Und das mit Erfolg: Das Arbeitsgericht des Saanebezirks im Kanton Freiburg kam nun zum Schluss, dass die Entlassung missbräuchlich war, und sprach den beiden Schadenersatz zu. Dies gab die Gewerkschaft am Dienstag bekannt.
Gemäss Syndicom waren Hügli und Godel vor ihrer Entlassung Teil einer vierköpfigen Delegation, «die im Auftrag der Redaktion die Kritiken und Forderungen der Belegschaft an der neu geplanten Direktionsstruktur mit der Unternehmensleitung diskutieren wollten». Als das Team nach ergebnislos verlaufenen Gesprächen mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, habe der Radiosender die beiden Journalisten entlassen.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil, so die Syndicom, sei «aus grundsätzlicher gewerkschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung». «Denn die Arbeitnehmervertretungen werden unternehmensintern allzu oft massiv unter Druck gesetzt und der Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen ist in der Schweiz bekanntlich unterentwickelt.» Eine Arbeitnehmervertretung, die auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung diskutieren wolle, müsse ihre Funktionen ohne Angst vor Sanktionen erfüllen können, heisst es in der Stellungnahme der Gewerkschaft abschliessend.
25.11.2009: Mehr zu Radio Freiburg/Fribourg