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Donnerstag
24.04.2025

Digital

Light-Version von Digital Service Act (© EU)

Light-Version von Digital Service Act (© EU)

«Millionenstrafe der EU gegen Apple und Meta» titelten viele Zeitungen und Newsportale weltweit. Was auf den ersten Blick erstaunt, ist auf den zweiten ein geschicktes politisches Framing aus Brüssel.

«Peanuts» – dieses Unwort von Summen mit vielen Nullen macht nämlich unter Insidern in Brüssel wieder die Runde. Apple muss 500 Millionen und Meta 200 Millionen Euro Strafe wegen Verletzung des europäischen Digitalrechts zahlen.

Die Vorwürfe gegen Apple: Kaum Angebote ausserhalb des App-Stores. Die Vorwürfe gegen Meta sind das «Pay or Consent-Model». User bei Instagram und Facebook müssen sich zwischen werbefreier Version bei Bezahlung oder kostenlose Version bei personalisierter Werbung (Meta kriegt so alle Daten), entscheiden.

Die Strafen hätten viel höher ausfallen können, doch angesichts der Trump-Zolldrohung wollte man in der EU keine US-Techfirmen reizen.

Bis zu zehn Prozent des weltweit jährlichen Umsatzes von Apple und Meta waren bei Verletzung des europäischen Digitalrechts vorgesehen. Diese Verletzung wurde nun festgestellt. Die Busse jedoch niedrig angesetzt. Denn diese hätte dem europäischen Steuerzahler von Apple 35 Milliarden und bei Meta über 15 Milliarden eingebracht. Diese Summen stehen nun dem hochverschuldeten Europa wegen Einknickens gegenüber dem omnipotenten Zolldroher in den USA der europäischen Kasse nicht zur Verfügung.

Angesichts solch verpasster Summen fragt man sich schon, wem Brüssel eigentlich zu dienen hat. Denn der Digital Service Act (DSA) hat in Deutschland zu Hunderten von Klagen von Politikern gegen einzelne Bürger und Bürgerinnen geführt, die auch happige Strafen zahlen müssen.

Es spielt hier wohl wieder der Grundsatz: Die Grossen lässt man laufen, die Kleinen lässt man zahlen.

Trotz der verhältnismässig geringen Summen, die der EU ermöglichen, das Gesicht zu wahren und europäisches Digitalrecht anzuwenden, wollen Apple und Meta gegen die Entscheidung der Kommission Berufung einlegen.