Im Frühling hatte die europäische Wettbewerbskommission zwei Untersuchungen gegen die Geschäftpraktiken von Apple bezüglich des iPhone eingeleitet. Zum einen ging es darum, dass die Kunden den Reparaturservice nur in dem Land beanspruchen dürfen, in dem sie das iPhone gekauft haben. Zum andern ging es um Einschränkungen der Lizenzvereinbarungen, die Apple mit unabhängigen Entwicklern geschlossen hatte.
Apple gab nun bekannt, den Reparaturservice grenzübergreifend anzubieten. «Damit werden die Probleme der europäischen Kunden gelöst, die ihr iPhone nicht im Heimatland gekauft haben», gibt die europäische Wettbewerbskommission bekannt. Auch bei den Einschränkungen der Lizenzvereinbarungen krebste Apple zurück und machte sie wieder rückgängig. Aufgrund dessen werden die Verfahren gegen Apple eingestellt. «Die Reaktion von Apple zeigt, dass die Wettbewerbskommission ohne formales Verfahren Resultate erreichen kann, die den Konsumenten zugutekommen», sagte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.
Montag
27.09.2010




