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Freitag
11.08.2023

Marketing / PR

 Der Apfel ist kein Gemeingut mehr...

Der Apfel ist kein Gemeingut mehr...

Apple erringt im Markenstreit um den Apfel einen Sieg. Das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum hat verloren.

Niemand ausser Apple darf fortan den Apfel für sich beanspruchen. Der Bund meinte, Äpfel seien Gemeingut, doch das Bundesverwaltungsgericht gab dem allmächtigen US-Konzern recht: Der Apfel ist kein Gemeingut mehr.

Am 26. Juli wurde entschieden, dass das Institut für Geistiges Eigentum gefälligst den Markenschutz in allen gewünschten Bereichen – sprich Fernsehserien, Kinofilme, DVDS und überhaupt alle Abbildungen des Apfels – gewährleisten müsse.

Das Institut für Geistiges Eigentum war offensichtlich zu schwach in seiner Argumentation, um einen Apfel als Gemeingut zwecks Freihaltebedürfnis zu schützen. Die Filz-Schweiz lässt die Allgemeinheit also durch US-Techkonzerne Recht setzen, weil offensichtlich zu wenig Kompetenz vorhanden war, um das, was allen natürlich erscheint, nämlich dass ein Apfel ein Apfel ist und als solcher allen gehört, zu verteidigen.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte dem rekurrierenden Techkonzern in der Argumentation, dass bei Datenträgern Äpfel nicht dazugehören, es hier also kein «Freihaltebedürfnis» gebe. Well: Was wohl passiert, wenn der Klein Report eine Monografie zur Geschichte des Apfels mit dazugehörigem Audiobook herausgibt? Mit einem Apfel darf diese sicherlich nicht mehr illustriert werden.

Die Markenschutzbehörde kann den sehr dünnen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ans Bundesgericht weiterziehen. Vor allem für den Schweizer Obstverband ist das Urteil ein Supergau: Sein seit über 111 Jahren gültiges Logo mit Apfel und weissem Schweizerkreuz wurde grad vernichtet, denn Apple hat nicht nur den grünen Granny Smith, sondern alle Farbvarianten von Äpfeln als Marke eintragen lassen.

Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) spricht, entgegen des Wortlautes des Entscheides, davon, dass «Apple kein Monopol auf die Form des Apfels» habe. Der Schweizer Obstverband will deshalb auf weitere Massnahmen verzichten.

Der Klein Report liest das Urteil, dessen Weitläufigkeit massive Folgen hat, anders – siehe Urteil B-4493/2022.

Es gilt abzuwarten, inwiefern Apple seine weitreichenden Markenschutzrechte nun durchsetzen wird.