Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Einsprachen gegen die AOC-Registrierung von Walliser Aprikosenschnaps abgewiesen. Die Ursprungsbezeichnung «abricotine» soll dem Walliser Produkt vorbehalten bleiben. Das sei ein positives Zeichen für die Walliser Landwirtschaft, kommentierte das kantonale Landwirtschaftsamt den BLW-Entscheid in einer Mitteilung vom Freitag. Gegen die AOC-Registrierung waren im Juni 2000 vier Beschwerden eingereicht worden. Drei stammten von Walliser Bauern, die sich gegen einzelne Bestimmungen des Pflichtenheftes wehrten. Die vierte Beschwerde wurde von einer Luzerner Firma eingereicht, die Abricotine unter der Bezeichnung «La Valaisanne» vertreibt. Laut AOC-Pflichtenheft muss aber auch die Abfüllung im Wallis erfolgen. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Der BLW-Entscheid kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes angefochten werden. ? Was auch noch so alles AOC-geschützt ist: AOC-Registrierung für «Walliser Roggenbrot», So ein Käse: Emmentaler soll endlich geschützt werden und «Sbrinz» durch AOC-Markenbezeichnung geschützt
Freitag
08.11.2002