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Montag
30.09.2002

«Walliser Roggenbrot» wird als kontrollierte Herkunftsbezeichnung (AOC) ins Eidg. Register aufgenommen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe fünf Einsprachen gegen das Vorhaben abgewiesen, erklärte am Montag Nelly Claeyman, die Sekretärin der Vereinigung «Walliser Roggenbrot». Die Einsprecher, darunter Migros und Coop, haben die Möglichkeit, innert eines Monats gegen den Entscheid des BLW Beschwerde einzureichen. Die Vereinigung «Walliser Roggenbrot» hatte ihr AOC-Gesuch im Sommer 2000 eingereicht. Die Produktionsvorschriften sehen vor, dass Walliser Roggenbrot von Hand geknetet und in einem speziellen Ofen gebacken werden muss. Migros und Coop hatten in ihren Einsprachen die Handelsfreiheit für sich beansprucht. Das Walliser Landwirtschaftsamt hatte ihnen daraufhin entgegen gehalten, sie würden die Bezeichnung für rein kommerzielle Zwecke verwenden. Das von den Grossverteilern unter diesem Namen angebotene Brot habe nichts mit dem Wallis zu tun. So ein Käse: Alles über andere AOC-Gesuche finden Sie im Archiv