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Donnerstag
08.03.2001

Der Regierungsrat des Kantons Zürich ist gegen die Lancierung einer Standesinitiative zur gesamtschweizerischen Beschränkung der Anzahl Mobilfunkantennen. Der Rat lehnte am Donnerstag die Motion der Kantonsrätin Susanne Rihs (Grüne) ab. Rihs begründete ihr Anliegen mit allfälligen gesundheitlichen Schädigungen durch nichtionisierende Strahlung und mit der Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsbildes durch einen «Antennenwald». Das gemeinsam betriebene Mobilfunknetz könnte von einer privatrechtlich organisierten, nationalen Netzgesellschaft getragen werden. Der Zürcher Regierungsrat findet, dass die Antennenzahl nicht von der Anzahl Netzbetreiber, sondern von der Gesprächsdichte bestimmt sei. Eine nationale Netzgesellschaft könnte nur das Übertragungs-, nicht aber das Verteilnetz betreiben. Allfälligen gesundheitlichen Auswirkungen sei der Bund mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) entgegengetreten. Sie lege ein zehnmal höheres Schutzniveau fest, als dies in anderen Ländern der Fall sei.