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Sonntag
01.11.2009

Am Sonntag tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das Aktionären ermöglicht, per Internet an den Generalversammlungen teilzunehmen. Die Anteilseigner können auch online Fragen stellen und ihre Stimme abgeben. Damit sollen Aktionäre weltweit an den Versammlungen teilnehmen können, ohne anreisen zu müssen. Börsenkotierte Firmen müssen die Unterlagen für die Generalversammlungen auf ihrer Internetseite publizieren. Dafür müssen an den Versammlungen keine Papierunterlagen mehr aufliegen, wenn die Aktionäre einen elektronischen Zugang haben.

Gewöhnungsbedürftig sind hingegen «virtuelle Friedhöfe», von denen es im deutschsprachigen Internet immer mehr gibt. Statt eines Nachrufs in einer Zeitung kann man auch Erinnerungen aller Art online stellen und damit die Erinnerung an die Verstorbenen lebendig erhalten. So bietet Facebook Profile für Mitglieder an, die gestorben sind. «Wenn jemand von uns geht, verlässt er nicht unsere Erinnerungen oder unser soziales Netzwerk», schreibt dazu Facebook-Sicherheitschef Max Kelly in einem Blogeintrag.