Medienunternehmen und Redaktionen sehen sich gemäss einer Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS) immer häufiger mit anwaltlichen Drohschreiben konfrontiert. Vor allem Prominente und Unternehmen würden versuchen, eine unliebsame Berichterstattung bereits im Vorfeld zu verhindern.
Die Autoren der Studie «Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!», des Medienrechtlers Tobias Gostomzyk und des freien Journalisten Daniel Moßbrucker, sind der Frage nachgegangen, wie erfolgreich Kanzleien mit der Strategie sind, unerwünschte Berichterstattung präventiv, also noch während der Recherchen, abzuklemmmen.
Fazit: Anwaltliche Drohschreiben veranlassen bei den meisten Journalisten weder Einschüchterung noch Selbstzensur. «Meist führte es einzig zu einer nochmals intensivierten Recherche oder juristischen Unterstützung vor Veröffentlichung entsprechender Berichte», lautet einer der Hauptbefunde der Studie.
An Relevanz gewinnen dürfte gemäss Studie hingegen eine zweite präventive Strategie, bei der sich Anwälte im Umgang mit Journalistinnen kooperativ und kommunikativ zeigen würden. «Anstatt zu drohen, versuchen Kanzleien mit subtileren Mitteln die Berichterstattung im Sinne ihrer Mandantinnen zu beeinflussen. Es werden zum Beispiel Hintergrundgespräche ermöglicht», wird diese Herangehensweise umschrieben.
Die Autoren befürchten aufgrund der anwaltlichen Einflussversuche eine «schleichende Aushöhlung» der Pressefreiheit. Ein Grund dafür sei auch, dass Medien wegen des zunehmenden wirtschaftlichen Drucks einer drohenden Rechtsstreitigkeit zunehmend aus dem Weg gehen würden.