Der Bundesrat hat die Interpellation von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli zur Transparenz des Geschäftsberichts der SRG beantwortet. Rickli interessierte vor allem, ob der Bundesrat bereit sei, die SRG zu verpflichten, ihre Rechnung vollständig transparent zu machen und die genauen Kosten der einzelnen Sender, Sparten, Programme und Sendungen, die Kosten von Events, Lobbying- und Marketingmassnahmen sowie von Specials wie das neue Videoportal oder die erneute Umstellung der Corporate Identity (von SF auf SRF) mit neuen SRG-Logos für mehrere Millionen Franken auszuweisen. Weitere Fragen bezogen sich auf die Parteizugehörigkeit der Mitglieder der Delegiertenversammlung und anderer Gremien.
Der Bundesrat sieht aber keine Veranlassung, von der bestehenden Praxis abzurücken. In der Antwort zum Geschäftsbericht heisst es: «Mit der Anwendung der Standards von Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen der Schweizerischen Rechnungslegungskommission) durch die SRG sei gegenüber der Öffentlichkeit eine genügend transparente Berichterstattung gewährleistet, welche die tatsächlichen Verhältnisse wiedergibt.» Auch bei den Lohnkosten bleibt der Bundesrat bei der bisherigen Praxis, wonach nur die gesamthaften Vergütungen und Nebenleistungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung und das höchste Salär einzeln ausgewiesen werden, was dem «Swiss code of best practice for corporate governance» entspreche.
Allgemein hält der Bundesrat fest, dass der SRG - gerade angesichts des hart umkämpften Medienmarktes in der Schweiz - das Recht zuzugestehen sei, bestimmte Fakten dem Geschäftsgeheimnis zu unterwerfen. Viele der erwähnten Daten seien ohnehin nur für die Marktteilnehmer, nicht aber für die politische Meinungsbildung von Bedeutung.
Auch bezüglich der parteipolitischen Zusammensetzung der einzelnen Gremien sieht der Bundesrat keinen Grund, mehr Transparenz herzustellen: «Während in früheren Jahren bei den Delegierten des Bundesrates die Parteizugehörigkeit noch eine Rolle gespielt hatte, versuchen der Gesetzgeber und der Bundesrat nun den Einfluss der Politik zu reduzieren. So hat der Gesetzgeber aus Rücksicht vor der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit und Autonomie der SRG die Delegationsmöglichkeiten des Bundesrates auf einen Viertel der Mitgliederzahl des Verwaltungsrates (2 Mandate) beschränkt. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass für die Besetzung der Gremien in erster Linie die Fachkompetenz und nicht die Parteizugehörigkeit ausschlaggebend sein soll. Eine Veröffentlichung der parteipolitischen Zugehörigkeit würde der Absicht, die SRG-Mandate zu entpolitisieren, zuwiderlaufen.»
Dienstag
07.09.2010




