Die Schaffung einer Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen Werbung in Abstimmungskampagnen wurde vom Bund abgelehnt. Er führt in einer Stellungnahme an, dass die politische Auseinandersetzung fair geführt werden müsse und die Anrufinstanz nicht nur Vollzugsprobleme bereiten würde, sondern unter Umständen sogar kontraproduktiv wirken könne, weil unlautere Aussagen zusätzliche Publizität erhielten. Die Anrufinstanz würde ohne Sanktionsmöglichkeiten zudem ein «Papiertiger» bleiben. Auch seien die Kosten für dieses Gremium gemessen am Ertrag entschieden zu hoch, sagte der Bundesrat weiter. Eine Einführung von Sanktionen würde aber wiederum die freie Meinungsbildung und die Demokratie unterhöhlen. Ausserdem sieht der Bundesrat die Gefahr, dass die Anrufinstanz im Abstimmungskampf instrumentalisiert werden könne. Er beantragt dem Nationalrat daher, auf einen Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission (SPK) nicht einzutreten. Die SPK hat eine siebenköpfige Instanz vorgeschlagen, die vom Bundesrat ernannt wird und bei irreführenden oder tatsachenwidrigen Aussagen in Werbetexten vor Urnengängen angerufen werden kann und dazu in den Medien Stellung nimmt. Als mögliche Mitglieder sieht die SPK Alt-Bundesräte, Ex-Bundesrichter oder ehemalige Parlamentarier.
Mittwoch
09.01.2002