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Freitag
11.11.2016

Medien / Publizistik

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen deutschen Radrennfahrer und langjährigen Wahlschweizer Jan Ullrich abgeschlossen und Anklage wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand erhoben, wie verschiedene Medien schreiben.

Jan Ullrich ist am 19. Mai 2014 mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Alkoholeinfluss von Happerswil im Thurgau in Richtung Illighausen gefahren. Bei Mattwil prallte er in das Heck eines stehenden Autos und danach frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Beim Unfall wurden zwei Personen leicht verletzt.

Im Juli 2016 hat das Bezirksgericht Weinfelden die Anklageschrift im abgekürzten Verfahren nicht genehmigt und die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese hat nun erneut den Zustand des Ex-Radrennfahrers im Zusammenhang mit den Medikamenten und dem Alkohol untersucht. Zudem wurden zwei Gutachten eingeholt und Ullrich selbst nochmals befragt.

Wie «Bild» berichtet, taucht der Vorwurf eines «Raser-Delikts» nicht mehr in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf. Die Geschwindigkeitsübertretung Ullrichs wurde nochmals überprüft. Bisher war die Anklage dabei von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 km/h ausgegangen.

Ein neues Gutachten kommt nun aber zu dem Schluss, dass Ullrich «nur» 52 km/h zu schnell war - und damit unter der Grenze von 60 km/h, ab der in der Schweiz eine Haftstrafe droht.

Im 2017 beginnenden Prozess muss der deutsche Tour-de-France-Sieger von 1997 also lediglich mit einer Bewährungs- oder Geldstrafe rechnen.

Ullrich, der mittlerweile mit seiner Familie auf Mallorca lebt, hatte sich bereits reumütig gezeigt: «Ein Fehler muss bestraft werden.»