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Donnerstag
14.11.2002

Der ehemalige Gemeindeschreiber der Aargauer Gemeinde Oberrohrdorf wirft dem Verleger Peter Wanner und Hans Fahrländer, dem Chefredaktor der «Aargauer Zeitung», eine verleumdende Hetzkampagne vor. Am Donnerstag befasste sich das Obergericht mit dem Fall. Die Klage geht auf Artikel von 1992 und 1993 im «Badener Tagblatt» (BT) und im damaligen «Badener Bezirksanzeiger» zurück, beides Zeitungen aus dem Verlagshaus Wanner. Das BT, dessen Chefredaktor damals Hans Fahrländer war, ist heute Bestandteil der von Wanner verlegten «Aargauer Zeitung» (AZ).

Die Berichte hätten ihn wegen angeblicher Verfehlungen im Amt «zum Kriminellen gestempelt», sagte der Kläger am Donnerstag in der Appellationsverhandlung. Unter dem Druck der Presse sei dem Oberrohrdorfer Gemeinderat nichts anderes übriggeblieben, als ihn 1993 zu entlassen, nach über 18 Jahren Tätigkeit in der Gemeinde. Die Artikel hätten auf nie bewiesenen Gerüchten basiert, fuhr der Kläger fort. Die «demütigende Kampagne» habe seine Gesundheit und seine Karriere zerstört. Und kein einziges Mal hätten ihn die Verfasser in den Zeitungsartikeln zu den Vorwürfen Stellung nehmen lassen.

Der Verteidiger von Wanner und Fahrländer wies die Vorwürfe zurück. Falls die Artikel Persönlichkeitsverletzungen enthielten, seien diese nicht als widerrechtlich einzustufen. Nicht die Zeitungsberichte, sondern das Verhalten des Schreibers hätten zu seiner Entlassung geführt. Eine externe Untersuchung habe gezeigt, dass in der Gemeinde damals die Hierarchien nicht stimmten. Die vom Gemeinderat deswegen angekündigten neuen Führungs-Leitlinien habe der Schreiber nicht akzeptieren wollen. Auch seine Invalidität könne nicht von den Presseartikeln verursacht worden sein. Sämtliche Forderungen des Mannes seien deshalb abzulehnen, so der Verteidiger. Ein Urteil fällte das Aargauer Obergericht noch nicht. In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Baden die Forderungen des Gemeindeschreibers abgewiesen.