Geheime Verhandlungen sollen auch geheim bleiben: Entgegen der ursprünglichen Stossrichtung einer parlamentarischen Initiative von Geri Müller spricht sich auch die Rechtskommission des Ständerates dagegen aus, Art. 293 des Strafgesetzbuches, der die Medienfreiheit einschränkt, restlos zu streichen.
Wer Informationen aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft: Der aktuelle Art. 293 StGB schützt damit alles, was von einer Behörde als «geheim» erklärt wurde.
Bereits mehrmals scheiterte die Aufhebung des umstrittenen Artikels sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat. Zuletzt verfasste die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) stattdessen einen «Revisionsentwurf», der den Gerichten eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und Informationsinteresse der Öffentlichkeit erlaubt.
Diesen Entwurf stützt nun auch die Rechtskommission des Ständerates (RK-S), wenn auch sehr knapp: Mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte sie dem Entwurf zu. Dagegen beantragt lediglich eine Kommissionsminderheit – dem ursprünglichen Anliegen der Initiative entsprechend – eine «ersatzlose Streichung der fraglichen Bestimmung», wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.