Ein «Blick»-Journalist ist vor dem Kantonsgericht St. Gallen abgeblitzt. Das Gericht bestätigte am Dienstag eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken gegen ihn. Der Reporter soll nach einem Vergewaltigungsfall in St. Gallen 2011 über einen Privatdetektiv illegal Polizeibilder beschafft haben.
Die Bilder erschienen im «Blick». Unter anderem wurde ein Portrait eines Taxifahrers veröffentlicht, der sich später als unschuldig herausstellte.
Das Bezirksgericht Wil verurteilte den Privatdetektiv, zwei involvierte Kantonspolizisten und den Journalisten zu bedingten Geldstrafen. Einzig der «Blick»-Journalist strengte ein Berufungsverfahren an.
Die Strafkammer des Kantonsgerichtes St. Gallen bestätigte am Dienstag die Entscheidung der Vorinstanz. Um an die vom «Blick» veröffentlichten Fotos zu gelangen, habe der Journalist eine Amtsgeheimnisverletzung Dritter in Kauf genommen, so die Urteilsbegründung. Dies falle unter den Begriff der Kettenanstiftung.
Der im «Blick» zu Unrecht als Vergewaltiger betitelte Taxifahrer forderte in einer Privatklage Schadenersatz in Höhe von 30 000 Franken. Sein Vorhaben blieb vor dem Kantonsgericht erfolglos. Das Gericht verwies ihn auf den Zivilweg.