Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat beschlossen, Strafanzeige gegen ihr Mitglied Roger Köppel einzureichen.
Auch eine interne Angelegenheit stand auf der Traktandenliste, als sich die Aussenpolitische Kommission am Dienstag zusammenfand. Nämlich mit der Frage, «ob der Nationalrat Roger Köppel im Rahmen des Formats ‚Weltwoche daily‘ Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat», wie das Kommissionssekretariat am Dienstagabend nach der Sitzung mitteilte.
Ja, meinten 14 der Kommissionsmitglieder, wobei nur vier dagegen votierten und zwei gemäss Mitteilung sich bei der Abstimmung enthielten. Wer wie gestimmt hat, machen die Parlamentskommissionen zwar nicht öffentlich. Man darf aber vermuten, dass der «Weltwoche»-Verleger in dem Gremium, in dem insgesamt sechs Mitglieder der SVP-Fraktion vertreten sind, einzig aus den eigenen Reihen Unterstützung bekommen hat.
Die grosse Mehrheit der Kommission dagegen war der Ansicht, dass «mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes» vorliege. Gestützt auf diesen Artikel könnte das Büro des Nationalrates Disziplinarmassnahmen anordnen – eine formelle Rüge oder einen Ausschluss aus der Kommission für sechs Monate.
Doch die Kommissionsmehrheit ging noch weiter. So hat sie zusätzlich beschlossen, Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses einzureichen. Das beträfe dann den Artikel 320 des Strafgesetzbuchs.
Vor zwei Wochen hatte Roger Köppel, der die Sanktionen gegen Russland ablehnt, in seiner Sendung «Weltwoche daily» den Inhalt eines Dokuments aus den Kommissionsunterlagen wiedergegeben. Und damit für Aufsehen gesorgt.
So hat die Bundesanwaltschaft schon aus eigenen Stücken die Spur aufgenommen. Man treffe «die nötigen Abklärungen, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt», sagte die Behörde am Freitag gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Noch aber schützt die parlamentarische Immunität den SVP-Politiker. Damit ein Verfahren ins Rollen käme, müssten die Strafverfolger zuerst die Aufhebung der Immunität beantragen. Der Entscheid darüber wiederum liegt in den Händen der Rechtskommission des Ständerats sowie der Immunitätskommission des Nationalrats.
Nur wenn beide Gremien einer Aufhebung zustimmen, könnte die Bundeanwaltschaft tätig werden. Würde er verurteilt, drohten ihm eine Geldstrafe oder im Extremfall sogar Gefängnis.
Doch bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.