Auch in Zukunft können Fragen von Journalisten nach Auskünften, die dem Amtsgeheimnis unterstehen, strafbar sein. Es gebe keinen Grund, die Vorschriften bezüglich der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu ändern. Für alle Bürger gelten die selben Regeln und es könne keine Ausnahme für die Presse geschaffen werden. Mit dieser Aussage reagierte der Bundesrat am Mittwoch auf einen Vorstoss von Nationalrat Kurt Wasserfallen (FDP Bern). Dieser wollte den Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des Strafgesetzes zu einem Vorschlag bewegen, wonach die blosse Frage eines Journalisten nach einem (eventuellen) Amtsgeheimnis keine strafbare Anstiftung zur Geheimnisverletzung wäre. Von einer Person im öffentlichen Dienst dürfe erwatet werden, dass sie sich durch die blosse Frage nach einem Amtsgeheimnis nicht psychisch beeinflussen lasse, begründete Wasserfallen den Vorstoss weiter. Der Bundesrat lehnte dieses Postulat zwar ab, hält jedoch fest, dass es sicher des öftern auch für Journalisten nicht klar sei, ob die verlangte Auskunft dem Amtsgeheimnis unterstehe. In solchen Fällen komme eine Bestrafung nicht in Frage. Mehr dazu: «Blick» fechtet Bundesgerichtsurteil an
Mittwoch
05.12.2001