Content:

Dienstag
23.08.2022

Medien / Publizistik

Roger Köppel am 24. März 2022 beim Enthüllen, dass die russischen Behörden in Moskau Schweizer Luxus-Uhren von Audemars Piguet beschlagnahmt hatten… (Screenshot)

Roger Köppel am 24. März 2022 beim Enthüllen, dass die russischen Behörden in Moskau Schweizer Luxus-Uhren von Audemars Piguet beschlagnahmt hatten… (Screenshot)

Der Zürcher SVP-Nationalrat Roger Köppel bleibt durch die Immunität vor Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung geschützt. Das hat die Immunitätskommission des Nationalrates IK-N am Montag mitgeteilt.

Die Kommission ist damit der Rechtskommission des Ständerates gefolgt. Das Büro des Nationalrats soll aber «Disziplinarmassnahmen prüfen», wie es heisst. Das könnte eine Verwarnung oder auch ein vorübergehender Ausschluss aus der Aussenpolitischen Kommission sein.

Die IK-N gehe davon aus, dass der Zürcher Nationalrat mit dem direkten Zitieren aus einem als «vertraulich» klassifizierten Dokument «das Kommissionsgeheimnis verletzt und die Position der aussenpolitischen Kommission damit massiv geschwächt hat».

Das Interesse an einer Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft sei aber in diesem Fall sehr klein, weil in erster Linie das Parlament und dessen Kommissionen selbst die Geschädigten seien. Mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen habe die IK-N deshalb auf eine Aufhebung von Köppels Immunität verzichtet.

Mit 5 zu 3 Stimmen sprach sie sich hingegen dafür aus, das Büro des Nationalrates zu ersuchen, gegen Köppel eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen. Sie folgte damit auch hier dem Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates.

Im Visier standen Informationen über eine Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau. Es hiess, der russische Inlandgeheimdienst habe wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.

Köppel hatte argumentiert, dass ihm diese Informationen als Journalist noch vor dem Erhalt der Kommissionsunterlagen zugestellt worden waren.

Es gilt die Unschuldsvermutung.