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Dienstag
22.09.2009

Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu konnte im Fall der herausgegebenen Pläne zum Bau von Atombomben im Fall Tinner keine Amtsgeheimnisverletzung gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches feststellen. Jene Bundesangestellte, die die fraglichen Aktenstücke herausgegeben hatten, seien zur Stellungnahme befugt gewesen. Das Verfahren sei deshalb eingestellt worden, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gestern mit.