Ohne Zustimmung der Userinnen und User dürfen nach dem europäischen Digital Service Act (DAS) Plattformen die Daten nicht mehr absaugen.
Nun gibt es in den USA keinen solchen Act, sondern nur den sogenannten «Abhör-Paragrafen» sowie in Kalifornien den «Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act» (CDAFA).
Diese rechtlichen Grundlagen werden nun für eine Sammelklage herangezogen, da Amazon Advertising und Amazon widerrechtlich «hochsensible Bewegungen und Standorte von kalifornischen Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben und verkauft» habe: «secretly tracking consumers through cellphones».
Ähnliche Adtech-Firmen werden auch von Google, Facebook et al verwendet. Die meisten Nutzerinnen und Nutzer haben keine Ahnung davon, wer und was wie von ihren Daten profitiert. Es liegt nun an kalifornischen Gerichten zu entscheiden, ob die Rechtsgrundlagen ausreichen, um Sammelklagen von Einzelpersonen gegen Datenverkauf überhaupt vor Gericht zuzulassen.
In Deutschland läuft schon eine Sammelklage gegen Amazon Prime. Dies nicht wegen illegaler Datenabzapfung, sondern wegen Vertragsänderungen ohne Zustimmung der Vertragsteilnehmenden. Dies, weil Amazon Prime die Änderung der Werbepolitik beim Streamen ohne Vertragsänderung «einseitig und eigenmächtig» vorgenommen habe.