Das im Bereich der E-Books marktbeherrschende Amazon setzte Verlage mit wettbewerbsschädlichen Vertragsklauseln unter Druck. Zu diesem Ergebnis gelangte die EU-Kommission, die eine dahingehende Kartellrechtsbeschwerde beurteilen musste.
Im aktuellen Newsletter des Schweizer Buchhandels wird darüber berichtet, dass sich Amazon nun bereits «zum zweiten Mal innerhalb einer Woche dem Druck der Kartellbehörde» beugen muss.
Weil Amazon unterdessen einer der mächtigsten Verleger überhaupt geworden ist, müssen sich Verleger den Amazon-Klauseln in der Regel widerstandslos beugen. «Diese Klauseln verlangten, dass Verlage Amazon informieren müssen, wenn sie anderen Händlern bessere Konditionen anbieten und Amazon ebenso gute Konditionen einräumen», schreibt der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband im Newsletter.
Gegen solche Klauseln bei E-Books hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Beschwerde eingereicht. «Auf geradezu erspresserische Weise nutzt Amazon seine Marktmacht aus, um Verlagen unverhältnismässige Konditionen abzuringen und sich einen Vorteil gegenüber anderen E-Book-Händlern zu verschaffen», lässt sich Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, zitieren.
Auf Druck der Kartellbehörde, die solche Vertragsklauseln ebenfalls als «wettbewerbsschädlich» einstufte, müsse Amazon die Vertragsklauseln gegenüber Verlagen bei E-Books fallen lassen. «Ein grosser Erfolg für Verlage in Deutschland und Europa», so Skipis.