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Freitag
17.05.2002

Das im Kanton Jura vor zwei Jahren in die Vernehmlassung geschickte neue Informationsgesetz wird im Herbst vom jurassischen Parlament behandelt. Kernstück des neuen Gesetzes ist das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Information. Künftig gelte im Kanton Jura der Grundsatz «alles ist öffentlich», sagte Regierungspräsidentin Anita Rion am Freitag vor den Medien bei der Präsentation der Vorlage. Die jurassische Regierung erhofft sich damit mehr Vertrauen der Bürger in die Behörden. Das Gesetz soll ausser für die Kantonsverwaltung auch für die Gerichte und die Gemeinden sowie die übrigen öffentlichen Einrichtungen Gültigkeit haben. Geschützt bleiben jedoch das Privatleben und die Sicherheit von Gütern und Personen. Chefbeamte der Kantonsverwaltung sind bereits seit 1995 durch eine Verordnung verpflichtet, zu informieren und Fragen von Journalisten zu beantworten. In den Gemeinden befürchtet man dagegen, von Anfragen aus der Bevölkerung überschwemmt zu werden.