Das Schweizerische Parlament muss zum Thema «Alkoholwerbung» zu einer sogenannten Einigungskonferenz zusammenkommen, nachdem sich der Nationalrat am Mittwoch zum dritten Mal für eine Lockerung ausgesprochen hat, diesmal mit 92 gegen 71 Stimmen. Der Ständerat hatte sich früher mit 21 zu 19 Stimmen zum zweiten Mal für ein totales Verbot für Bier- und Weinwerbung in TV-Programmen der SRG, der Privaten und der ausländischen Werbefenster ausgesprochen.
Ein solches Verbot steht im Widerspruch zur EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen», die Voraussetzung ist, um am EU-Filmförderungsprogramm Media teilzunehmen, wofür sich die Räte ebenfalls früher ausgesprochen haben. Diese Richtlinie unterstellt ins Ausland ausgestrahlte Werbefenster einzig den Gesetzen des Senderlandes. Da in Deutschland Werbung für Bier und Wein erlaubt ist, muss dies auch für deutsche Privatsender gelten, die Schweizer Werbefenster betreiben. Anderseits sieht das neue schweizerische Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) lediglich die Möglichkeit für Alkoholwerbung in lokalen Fernsehsendern und in den Privatradios vor.
Alkoholwerbung freigegeben: Ständerat gibt bei der Alkoholwerbung nach
Mittwoch
23.09.2009



