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Freitag
04.07.2014

Medien / Publizistik

Alice-Schwarzer-Klein-Report

Das Oberlandesgericht Köln hat Alice Schwarzer untersagt, in ihren Glossen den Eindruck zu erwecken, Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Vergewaltiger. Die Kölner Richter liessen eine Revision dieses Entscheides nicht zu. «Emma»-Gründerin Schwarzer will dieses Urteil nicht akzeptieren und strebt ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof an.

Streitgegenstand ist eine Glosse Schwarzers, die in der «Emma»-Ausgabe vom Januar 2012 veröffentlicht wurde. Die Feministin schlug darin vor, die Begriffe «einvernehmlicher Sex» und «Unschuldsvermutung» zu den Unworten des Jahres zu wählen.

Das Kölner Oberlandesgericht entschied, dass die Glosse Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verletzt, weil sie den Eindruck erwecke, er sei doch schuldig. Das Gericht entschied ausserdem, dass das Urteil keine «grundsätzliche Bedeutung» hat, und liess damit keine weitere Revision zu.

«Der vorliegende Fall hat für mich klar `grundsätzliche Bedeutung`, denn es geht hier nicht um einen Einzelfall», erklärte Presseanwalt Spyros Aroukatos, der Schwarzer in der Rechtssache vertritt, dem Klein Report. Weder der Name von Herrn Kachelmann noch eine Vergewaltigung seiner ehemaligen Partnerin Claudia D. seien im Text erwähnt worden.

«Der Text ist eben kein Kommentar zur Frage von Schuld oder Unschuld des 2011 freigesprochenen Jörg Kachelmann», heisst es auch in einer «Emma»-Pressemitteilung vom Donnerstag. Es handle sich vielmehr um eine Sprachglosse, die sich ironisch auf das jährlich von der Gesellschaft für Deutsche Sprache gewählte Unwort des Jahres beziehe. Die Sprachkritik habe Vorurteile und Klischees, die mit Fällen des Verdachts auf sexuelle Gewalt verbunden sind, aufzeigen wollen.

«Das Gericht hat entschieden, dass es keine Rolle spielt, dass Herr Kachelmanns Name im Text nicht vorkommt, weil ein Leser es so verstehen könnte, dass die Glosse sich tatsächlich um Kachelmann dreht», sagte Anwalt Aroukatos weiter. «Das ist eine sehr weit hergeholte Auslegung des Presserechts. Man kann nicht nur für etwas verurteilt werden, was man gesagt hat, sondern auch wie das potenziell missdeutet werden könnte. Man haftet also für etwas, was man gar nicht sagt. Dies könnte zu einer Lähmung der Meinungsdebatte führen.»

Aroukatos rechnet damit, dass der Bundesgerichtshof etwa ein halbes Jahr für die Entscheidung brauchen wird, ob die Beschwerde von Alice Schwarzer angenommen wird oder nicht. Erst dann wäre der Weg frei für ein Verfahren über den Inhalt des Falles.