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Sonntag
13.11.2022

Digital

Seis zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden oder zur Bemessung ihrer Arbeitsleistung: Algorithmen gehören inzwischen zum daily business. (Bild © Syndico)

Seis zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden oder zur Bemessung ihrer Arbeitsleistung: Algorithmen gehören inzwischen zum daily business. (Bild © Syndico)

Nicht nur die Arbeit an sich wird durch Algorithmen immer mehr von der Digitalisierung erfasst. Auch die Überprüfung und Evaluation der Arbeitnehmenden erledigt immer mehr die digitale Intelligenz.

Sei es die Bewertung von Lebensläufen, die persönliche Empfehlung von passenden Weiterbildungsangeboten oder sei es die Überwachung der individuellen Produktivität von Mitarbeitenden: Algorithmen gehören inzwischen zur Arbeitswelt wie das Büromobiliar.

Was not tut, sind «in der Praxis anwendbare Leitlinien sowie eine Analyse von rechtlichen Lücken und Grauzonen», sagen AlgorithmWatch Schweiz und die Gewerkschaft Syndicom zum Thema.

Die beiden Organisationen haben soeben ein Projekt gestartet, mit dem sie die Arbeitnehmenden befähigen wollen, beim Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz für ihre Rechte einzustehen und das Heft wieder mehr in die Hand zu nehmen.

«Es steht heute eine Vielzahl von Algorithmen zur Verfügung, um Mitarbeitende zu rekrutieren, ihre Leistung zu messen oder diese zu optimieren», sagt Angela Müller, Head of Policy & Advocacy bei AlgorithmWatch Schweiz.

In der besonderen Beziehung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden könnten diese Systeme «das bestehende Machtgefälle weiter zementieren». Zum Beispiel dann, wenn die Angestellten nicht wissen, wozu, wie und von wem sie eingesetzt werden. 

AlgorithmWatch Schweiz und die Gewerkschaft Syndicom wollen auch den politischen Handlungsbedarf aus der Perspektive von Beschäftigten und Unternehmen benennen. Das Projekt dauert bis Februar 2024.