Noch weniger Chancen hatte die EKT Holding, die mit einer Beschwerde gegen die «Thurgauer Zeitung» an den Presserat gelangt war. Sie monierte, dass die Zeitung am 22. Dezember 2008 zu einem Artikel mit dem Titel «Ruf nach Konsequenzen bei EKT» ein aus dem Jahr 2004 stammendes Archivbild des EKT-Direktors publiziert habe, das diesen in fröhlicher Stimmung zeige. Die Bildlegende wörtlich: «Der Steuermann steht in der Kritik: EKT-Direktor Urban Kronenberg.»
Der Artikel in der «Thurgauer Zeitung» berichtete, dass das kantonale Elektrizitätswerk im Zusammenhang mit dem Konkurs der Bank Lehman Brothers 35 Millionen Franken Verlust eingefahren habe. Dies ohne personelle Konsequenzen bei der EKT AG, namentlich ohne dass der genannte EKT-Direktor zurücktreten müsse.
Die Beschwerdeführerin beklagte sich, das fröhliche Bild von Kronenberg suggeriere, dass diesen die aktuelle Situation wenig kümmere. Dies entspreche jedoch absolut nicht den Tatsachen.
Das Presseratspräsidium behandelt Geschäfte, auf die der Presserat nicht eintritt, wie in diesem Fall geschehen. Das Präsidium stellte fest, dass die EKT «deutlich überhöhte Anforderungen an die Illustration von Medienberichten» stelle. Durch die Kennzeichnung des Fotos als Archivbild werde für die Leserschaft klar, dass das Bild des EKT-Direktors Urban Kronenberg nicht den aktuellen Gemütszustand des Betroffenen wiedergebe. Die gängige Praxis, Berichte zu aktuellen Themen häufig mit Archivbildern zu illustrieren, werde vom Presserat nicht beanstandet. Zudem könne man aus dem Inhalt des Artikels keineswegs entnehmen, Direktor Kronenberg nehme die Situation nicht ernst. Somit seien weder dessen Persönlichkeit noch seine Menschenwürde verletzt worden, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.
Dienstag
08.09.2009



