Content:

Samstag
25.08.2001

Der Strafentscheid für Microsoft wegen wettbewerbsrechtlicher Verstösse liegt jetzt wieder beim Einzelrichter. Ein Bundesberufungsgericht in Washington überwies am Freitag das Kartellverfahren an das US-Bezirksgericht in Washington zurück. Das gab bekannt, dass es die Bezirksrichterin Kollar-Kotelly (59) ausgewählt habe. Das Berufungsgericht hatte es schon früher abgelehnt, das Verfahren zur Festsetzung einer Strafe zu verschieben. Microsoft wollte, dass über die Strafmassnahmen erst verhandelt wird, wenn das vom Software-Konzern angerufene Oberste US-Gericht eine Entscheidung darüber getroffen hat. Mehr dazu: Microsoft: Aufschub im Kartellprozess gerichtlich verweigert