Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden zur Berichterstattung der «Süddeutschen Zeitung» über die Flugblatt-Affäre um den Freie-Wähler-Politiker Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen.
«An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, bestand ein erhebliches öffentliches Interesse», stellte das Gremium in einem Statement klar.
Insgesamt 18 Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der SZ waren beim Presserat eingegangen. Die Beschwerdeführer hielten der Redaktion unter anderem «Kampagnenjournalismus» kurz vor der Landtagswahl in Bayern vor.
Die von der SZ erhobenen Vorwürfe hätten «in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns» gestanden, heisst es weiter in dem Statement des Presserats.
Auch die in Anschlag gebrachten Argumente, dass die Flugblatt-Geschichte 35 Jahre zurückliege und Aiwanger damals noch nicht volljährig gewesen sei, zerpflückte der Presserat: Die Vorwürfe seien so gravierend gewesen, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen.
Auch die häppchenweise Offenlegung der Flugblatt-Sache in aufeinanderfolgenden Artikeln hat laut Presserat die Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Und zwar, «weil der Redaktion von Anfang an hinreichende Anhaltspunkte für den geäusserten Verdacht vorlagen», wie es weiter heisst.
Auch eine Vorverurteilung lag nicht vor, da die Vorwürfe von der SZ-Redaktion korrekt als solche und nicht als Tatsachen bezeichnet wurden. Auch hatte Hubert Aiwanger genügend Gelegenheit zur Stellungnahme und entlastende Stimmen kamen zu Wort.
«Diese Entscheidung dürfte ein Schlag ins Gesicht aller Prominenten sein, die laut ‚Privatsphäre‘ rufen, wenn kritische Berichterstattung droht. Und die gern bereits im Recherchestadium ihre Medienanwälte von der Leine lassen», kommentierte der Deutsche Journalisten-Verband die Einschätzung des Presserats.