Die Ankündigung der Swisscom, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und damit auch hochsensible Daten an ausgewählte Geschäftspartner wie Admeira weiterzugeben, sorgte vor allem bei Swisscom-Kunden für grosse Verunsicherung.
Und darum wollte der Klein Report auch zuerst von der Swisscom wissen, wie denn die Reaktion der Kunden aussieht? Armin Schädeli von der Swisscom-Medienstelle wiegelt gegenüber dem Klein Report ab: «Wir erhalten nur wenige Rückmeldungen von Kunden und sehr wenige kritische Feedbacks.»
So weit die Swisscom. Zum Vorwurf, dass sie mit der Einwilligung ihrer Kunden künftig sensible Daten an ausgewählte Geschäftspartner wie Admeira weitergibt, entgegnet Schädeli: «Es handelt sich dabei nicht um das Thema Werbevermarktung Dritter. Zum besseren Verständnis mache ich ein Beispiel. Wir beauftragen einen vertrauenswürdigen externen Partner damit, unsere bestehenden Kunden zu kontaktieren, um sie für weitere Produkte von Swisscom zu gewinnen.»
«Dieser Partner von uns benötigt dafür die Telefonnummer des Kunden, die er nur zum Zweck seiner Auftragserfüllung verwenden darf. Diese Partner unterstehen strengen Regelungen und verpflichten sich gegenüber Swisscom zur absolut vertraulichen Behandlung aller Daten. Swisscom hält sich dabei strikt an die Vorgaben des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)», erklärt Schädeli abschliessend.
Dies also die Reaktion der Swisscom. Und wie findet die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) das Vorgehen der Swisscom? «Die Stiftung für Konsumentenschutz steht dem Vorgehen beziehungsweise der neuen Datenschutzerklärung der Swisscom aus mehreren Gründen äusserst kritisch gegenüber», erklärt Cécile Thomi, Leiterin Recht beim SKS, am Montag gegenüber dem Klein Report.
«Man würde erwarten, dass ein grosses Unternehmen wie Swisscom in Sachen Datenbearbeitung eine kundenfreundliche Vorgehensweise und somit ein Opt-in-Modell, nicht ein Opt-out-Modell (der Datenbearbeitung muss aktiv widersprochen werden) wählt. Dies gilt auch für die Bearbeitung von anonymen Daten.»
Swisscom streiche hervor, so die SKS weiter, dass es sich vornehmlich um die Bearbeitung von anonymen Daten handle und dass hier ein Opt-out kein Problem darstelle. Der EDÖB habe ebenfalls Kenntnis von der Sache.
«Dazu ist zu sagen: Auf Grund der Tatsache, dass die Daten an fast unzählige Unternehmen weitergeleitet werden, die dazu vornehmlich im Ausland sitzen, ist keinesfalls sicher, dass die Daten auch tatsächlich anonym bleiben. Ziff. 4 der Datenschutzerklärung verpflichtet die Datenempfänger, die Herstellung eines Personenbezugs zu unterlassen», so Thomi weiter.
«Mit dieser Bestimmung liefert Swisscom selbst den Beweis, dass es technisch möglich ist, die fraglichen Daten zu entanonymisieren und einer bestimmten Person zuzuordnen, ergänzt die Leiterin Recht beim SKS gegenüber dem Klein Report.
«Es geht auch um Personendaten, welche innerhalb des Swisscom-Konzerns weitergegeben werden. Viele Kunden wünschen aber, dass ihre Personendaten nicht an alle zum Swisscom-Konzern gehörenden Unternehmen weitergeben werden. Auch hier steht jedoch nur das Opt- out-Modell zur Verfügung.»
Um der Datenbearbeitung zu widersprechen (Opt-out), brauche es eine wahrliche Odyssee – dies gilt sowohl für den Bereich der Bearbeitung anonymisierter Daten als auch der Bearbeitung von Personendaten durch Swisscom. Vom persönlichen Kunden-Account aus gibt es mehrere Links (unter anderem in der Admeira-Datenschutzerklärung), die einen immer weiter zu Stellen führen, an welchen der Datenbearbeitung widersprochen werden müsse.
«Irreführend ist dabei, dass man den Eindruck bekommt, mit dem Schieben einiger Buttons von grün auf rot auf der obersten Ebene im Kunden-Account sei die Sache erledigt und man habe der Datenbearbeitung erfolgreich widersprochen. Nachdem man an x Stellen der Datenbearbeitung widersprochen hat, weiss man nicht, ob man nun alles ‚erwischt’ hat oder nicht», so die Leiterin Recht der SKS weiter.
Insbesondere für ältere Personen sei das Ganze kaum zu bewerkstelligen. Die Sache telefonisch über die Swisscom-Kundenhotline zu regeln, ist ein Ding der Unmöglichkeit.
«Gemäss Informationen der Swisscom haben Kunden, die mit den neuem AGB nicht einverstanden sind, ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, welcher dem Erhalt der Mitteilung über die AGB-Änderungen folgt. Wer also die Mitteilung am 28. März erhält, hat gut 30 Tage Zeit, bis zum 30. April sein Abonnement zu künden und sich für eine neue Lösung umzusehen.»
Gerade im Telecom-Bereich, in welchem es eine derart grosse Angebotsvielfalt gibt, braucht es einen erheblichen Aufwand, um einen neuen passenden Anbieter zu finden. «Diese kurze Frist ist daher ebenfalls alles andere als kundenfreundlich».
Gerade weil viele Swisscom-Kunden verunsichert sind, wenden sie sich für Fragen zum Thema AGB-Änderungen an das Forum für Konsumentenschutz. «Inzwischen treffen täglich Fragen von verunsicherten – und oft auch mit der Komplexität der verschachtelten Widerspruchsmöglichkeiten überforderten – Kunden bei uns ein», so Cécile Thomi, Leiterin Recht abschliessend.