Das Bezirksgericht Zürich hat den Journalisten Philipp Gut am Freitag zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 130 Franken sowie einer Busse von 5'000 Franken verurteilt, wie Corsin Zander von der «Neuen Zürcher Zeitung» schreibt.
Philipp Gut muss zudem den beiden Privatklägern eine Prozessentschädigung von 32'510 Franken bezahlen. Der Einzelrichter verurteilte den stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche» wegen der Berichterstattung über die Rolle des Geschichtsprofessors Philipp Sarasin in der Berufung von Svenja Goltermann an die Universität Zürich.
Gut sei schuldig der mehrfachen üblen Nachrede sowie der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung».
Im Oktober 2014 berichtete Gut erstmals, Sarasin sei beim Berufungsverfahren nicht in Ausstand getreten, obwohl er mit Goltermann zuvor eine «intime Beziehung» gehabt habe.
In der Folge veröffentlichte die «Weltwoche» ein knappes Dutzend Artikel zu diesem Thema, in denen die Hauptvorwürfe in scharfem Ton mehrfach wiederholt wurden.
Sarasin und Goltermann, die seit 2014 als Paar in einer gemeinsamen Wohnung leben, bestritten die Darstellung und reichten Anzeige gegen Gut ein.