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Freitag
11.12.2015

Medien / Publizistik

Christoph-Blocher-Hildebrand-Klein-Report

Christoph Blocher hat sich nicht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar gemacht: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das laufende Verfahren gegen den ehemaligen SVP-Nationalrat und Ex-Bundesrat am 7. Dezember eingestellt, wie die Justizdirektion am Donnerstag vermeldete.

In der Sache wurde der Alt-Bundesrat verdächtigt, als Gehilfe zur Verletzung des Bankgeheimnisses beigetragen zu haben - Anfang 2012 hatte die «Weltwoche» von umstrittenen Devisentransaktionen des damaligen Präsidenten der Schweizer Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, berichtet.

«Gestützt auf Erkenntnisse und Aussagen aus den bereits Anfang 2012 eingeleiteten Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin und einen Thurgauer Anwalt» wurde gegen Blocher im März 2012 das Strafverfahren eröffnet.

Nun kommt die Zürcher Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass - nach Würdigung der Aussagen der Beteiligten - «Christoph Blocher keinen Einfluss auf den Entscheid des ehemaligen IT-Mitarbeiters zur Preisgabe vertraulicher Bankdaten genommen hat»; dies weder «im Rahmen von Gesprächen über dessen Unterstützung bei allfälligem Stellenverlust», noch «im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen an die `Weltwoche`», so die Zürcher Richter weiter.

Auch die verwertbaren Sachbeweise «lassen keinen anderen Schluss zu», so die Staatsanwaltschaft. Nicht verwertbar waren hingegen - aufgrund des journalistischen Quellenschutzes - die auf dem Computer sichergestellten Medienkontakte von Christoph Blocher. Das hat das Bundesgericht bereits im Juli 2014 entschieden.

Gegen den ehemaligen IT-Mitarbeiter und den Thurgauer Anwalt - es handelt sich dabei um den SVP-Politiker Hermann Lei - ist hingegen beim Bezirksgericht Zürich bereits im September Anklage erhoben worden. Die Verhandlung ist auf den 30. März 2016 angesetzt.