Die Wettbewerbskommission (Weko) stoppt die Swisscom: Sie verfügt aufgrund einer Klage des Internet-Anbieters Profitel vorsorgliche Massnahmen für den schnellen Internetzugang ADSL. Die Swisscom muss allen Providern den maximalen Rabatt von 20 Prozent gewähren - nicht nur ihrer Tochter Bluewin. Das hat die Weko am Dienstag verfügt und gleichzeitig eine Untersuchung gegen die Swisscom eröffnet. Die Swisscom soll verpflichtet werden, den Konkurrenten von Bluewin auf dem Wholesale Markt für Breitbanddienste sofort Rabatte in gleicher Höhe zu gewähren. Laut Swisscom-Sprecher Sepp Huber gibt die Swisscom ihrer Tochter Bluewin den maximalen Mengenrabatt von 20 Prozent, da diese auch der grösste Schweizer Provider ist. Es sei noch offen, ob Rekurs gegen die vorsorgliche Massnahme eingereicht werde. Zudem sei die Untersuchung erst eröffnet worden. Laut Huber besteht überdies schon eine Konkurrenzsituation, denn die direkten Konkurrenten für das ADSL-Angebot seien die Kabelnetzbetreiber, wie zum Beispiel die Cablecom.
Die Weko kommt in ihrer Mitteilung zum Schluss, dass die Swisscom mit ihrem Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche. Da sie die Konkurrenz von Bluewin diskriminiere, werde der Wettbewerb auf diesem Markt behindert. Die Weko müsse darum bereits vor Erlass der Hauptentscheide dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbehinderung beseitigt werde - deshalb sei Dringlichkeit geboten. In der eingeleiteten Untersuchung werde die Weko prüfen, ob die Swisscom gegen das Kartellgesetz verstosse.
Das ADSL-Wholesale-Angebot der Swisscom ist ein Wiederverkaufsangebot: Die Swisscom, die im Besitz der letzten Meile ist, stellt ihren Kunden gegen Entgelt ihr Telefonnetz zur Verfügung. Die Internet-Provider machen auf dieser Basis ihren Endkunden ADSL-Angebote.
Dienstag
07.05.2002