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Donnerstag
29.10.2009

Das Bundesgericht hat in letzter Instanz eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eingereichte Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen eine Adressbuchfirma geschützt. Mit dem Urteil wird der Firma untersagt, weiterhin täuschende Antragsformulare zu verwenden, teilte das Seco am Donnerstag mit. Die fragliche Firma heisst NovaChannel AG, und sie betreibe einen TouristDirectory «von fragwürdigem Nutzen», schreibt das Seco dazu.

Die Firma habe bis vor Kurzem einseitige Formularschreiben an im Ausland ansässige Gewerbetreibende verschickt, was «eine Flut von Beschwerden» von ausländischen Gewerbetreibenden gegen die NovaChannel AG ausgelöst habe. Im Glauben, das Angebot sei gratis, haben sie das Formular unterzeichnet und sind infolge von der NovaChannel AG und ihrer Inkassogesellschaft aufgefordert worden, den fraglichen Geldbetrag von insgesamt 3261 Euro für drei Jahre zu bezahlen.

Das Bundesgerichts-Urteil untersagt es jetzt laut Seco der NovaChannel AG, weiterhin ihre täuschenden Formulare zu verwenden und Geldforderungen durchzusetzen, die im Zusammenhang mit ihren Formularen stehen. Ferner wird das Seco ermächtigt, das Urteilsdispositiv auf Kosten der NovaChannel AG im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie in einer Tageszeitung in den folgenden Ländern zu publizieren: Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Indonesien, Irland, Italien, Kambodscha, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Peru, Portugal, Slowenien, Schweden, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn und in den USA.