Böller und Raketen gehören zum Markenerlebnis «1. August» wie das Amen zur Kirche.
Wem es aber nicht laut genug sein kann, sollte aufpassen, dass er (oder sie) nicht wegen Verletzung des Sprengstoffgesetzes in die Fänge der Gesetzeshüter gerät. Vor allem dann, wenn er seine Kracher im Ausland poschtet.
Und das kommt so: Pro Person dürfen nämlich nur 2,5 Kilogramm brutto ohne Bewilligung der Bundespolizei importiert werden, so will es das Sprengstoffgesetz.
Ausserdem gibt es Feuerwerkskörper, die man nicht über die Landesgrenze nehmen darf, nämlich all jene, die am Boden explodieren wie zum Beispiel Kracher, Böller und Petarden. Unter Import-Verbot stehen auch «Lady-Crackers» – auch als «Frauenfürze» bekannt –, die länger als 22 oder dicker als 3 Millimeter sind.
«Stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Einfuhr verbotene Feuerwerkskörper fest oder fehlt eine Einfuhrbewilligung, werden die Gegenstände sichergestellt. Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wird bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht», warnte die Behörde knapp zwei Wochen vor dem grossen Knall vorsorglich.