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Donnerstag
30.10.2003

Das Bezirksgericht Zürich hat die 53-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher wegen Landfriedensbruchs sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Sie muss die Strafe wegen einschlägiger Vorstrafen und weil sie aus politischer Überzeugung gehandelt habe, absitzen, wie es im Urteil heisst. Ob Stauffacher Berufung einlegen wird, war am Donnerstag noch unklar. Die als Anführerin des militanten Schwarzen Blocks bekannte, wiederholt angeklagte Sozialpädagogin und ehemalige Ringier-Archiv-Mitarbeiterin nahm gemäss Anklage zwischen Mai 2001 und März 2002 an vier unbewilligten Demonstrationen teil, darunter an der verbotenen 1.-Mai-Nachdemo 2001 und an der Anti-WEF-Demonstration vom 1. Februar 2002.