Die «Bürgerinitiative für solidarische Fluglärmverteilung» hat mit ihrer Abstimmungszeitung «Mitbestimmen» gegen das Urheberrecht verstossen. Die Zeitungen wurden im Januar in den Bezirken Pfäffikon und Bülach verteilt. Die grafische Gestaltung war dem Layout der kantonalen Abstimmungszeitung nachempfunden. Nun ergaben die im Auftrag des Regierungsrats durchgeführten rechtlichen Abklärungen, dass diese grafische Gestaltung der Abstimmungszeitung des Kantons Zürich urheberrechtlich geschützt ist, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Der Regierungsrat verzichtet auf ein Vorgehen gegen die Urheber des Plagiats, will sich aber bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts rechtliche Schritte vorbehalten. Laut Communiqué wolle die Zürcher Regierung Missbrauch verhindern: Mit der Ähnlichkeit werde Verwirrung um die offizielle Behördeninformation geschaffen.
Donnerstag
25.04.2002