Das Komitee «Tragbare Krankenkassenprämien für alle» fühlt sich von der Plakatgesellschaft APG ungerecht behandelt. Für die Abstimmung über die Initiative «Tragbare Krankenkassenprämien für alle» am 23. September wollte das Komitee seine Plakate im Kanton Zürich aufhängen. Auf den Bescheid der APG hin, dass die Anschlagfläche bis auf wenige Restposten ausverkauft seien, reagierte das Komitee mit einer Mitteilung: Es könne nicht angehen, dass die APG ihre Anschlagflächen für Politwerbung zugunsten der lukrativeren kommerziellen Werbung reduziere. Die Plakatgesellschaft verstosse damit gegen Konzessionsverträge mit den Gemeinden, wonach politische Plakatierung prioritär zu behandeln sei. Das Verhalten sei ein Verstoss gegen die Bundesverfassung, die besagt, dass auch Private die politischen Grundrechte zu respektieren hätten. Das Komitee drohte mit rechtlichen Schritten, falls die APG die politischen Plakate nicht im «hergebrachten Umfang» aufhänge. Der APG-Anwalt Michael Huber sieht dieser Drohung «sehr gelassen» entgegen, wie er auf Anfrage der SDA mitteilte. Die APG erfülle die vertraglichen Richtlinien. Plakatierungsflächen würden nicht verweigert. Huber räumt jedoch ein, dass in den letzten Jahren eine Liberalisierung beim Plakataushang stattgefunden habe. Dem Komitee läge ein faires Angebot seitens der APG auf dem Tisch.
Mittwoch
08.08.2001