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Freitag
27.09.2024

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Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates werden gelegentlich als nicht neutral genug kritisiert... (Bild: © Bundeskanzlei)

Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates werden gelegentlich als nicht neutral genug kritisiert... (Bild: © Bundeskanzlei)

Nicht nur das Desaster um die fehlerhafte AHV-Prognose sorgte für Unmut. Schon zuvor geriet das Abstimmungsbüchlein immer mal wieder in die Kritik, es würde die Stimmberechtigten tendenziös informieren.

Jetzt solls die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) richten. «Die Vorgaben zur Qualitätssicherung für Daten und Prognosen, die in Gesetzgebungsprozessen verwendet werden, sollen von der EFK überprüft werden», hat der Bundesrat am Freitagvormittag entschieden.

Seit einem Beschluss des Bundesrats vom Januar 2020 müssen unter anderem quantitative Angaben bereits für die Vernehmlassung mit Quellenangabe belegt werden. Und wenn Schätzungen angestellt werden, müssen Angaben zu deren Verlässlichkeit gemacht werden.

Die EFK soll bei ihrer Überprüfung nun speziell darauf achten, ob diese Vorgaben von den Departementen tatsächlich auch befolgt werden. 

Überprüfen soll die Behörde zudem, ob aus der laufenden Administrativuntersuchung zur desaströsen Verkalkulierung bei den AHV-Geldern «generelle Massnahmen» abzuleiten sind.

Es ist noch kein Jahr her, als im November 2023 die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats die Kommunikation des Bundesrates vor Abstimmungen unter die Lupe nahm. 

Kritisiert wurde damals unter anderem Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Die Kommunikation ihres Departements zur Konzernverantwortungsinitiative war zuvor auch schon von den Medien bemängelt worden. Ihr Redestil war «mehr auf die Ablehnung der Initiative als auf die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgerichtet», hielt die GPK in ihrem Bericht fest.

Der Bundesrat verteidigte sich im Januar damit, dass sich der GPK-Bericht nicht auf die «Feststellung systematischer, wiederkehrender Mängel» stütze, wie der Klein Report berichtete.