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Dienstag
06.10.2009

Am 29. November findet die Abstimmung über die sogenannte Anti-Minarett-Initiative statt, und die Auseinandersetzung über das Thema verlagert sich immer mehr auf die juristische Ebene. So hat der Kanton Baselstadt ein Verbot zum Aufhängen des Plakats erlassen und beruft sich dabei auf eine Bestimmung der Plakatverordnung, wonach Aushänge verboten sind, die «gezielt rassistische Ideologien verbreiten, indem beispielsweise Gruppen aufgrund körperlicher oder kultureller Eigenarten oder ethnischer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit hierarchisiert werden».

Am Dienstag wurde ausserdem bekannt, dass der Ringier-Verlag («Blick», «Schweizer Ilustrierte», «Glückspost» usw.) die Inserate konsequent ablehnt, die Zürcher Tamedia überlässt den Entscheid den einzelnen Verlagen. Laut Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer nimmt der «Tages-Anzeiger» das Inserat nicht auf, voraussichtlich auch «20 Minuten», «Berner Zeitung» und «Der Bund».

Das umstrittene Plakat zeigt eine Schweizer Fahne, auf der verschiedene schwarze Minarette abgebildet sind und vor der eine Frau in der Burka steht. Dazu der schwarze Schriftzug «Stopp» und ein rotes «Ja zum Minarett-Verbot».