Bei der Mengis Druck und Verlag AG versucht man gegen das Auslege-Verbot für Zeitungen in Restaurants wegen der Corona-Pandemie Gegensteuer zu geben: Das Verlagshaus aus Visp, das unter anderem den «Walliser Boten» (WB) herausgibt, lanciert ein Sonderangebot für Gastronomen und Gäste.
«Für jedes WB-Abonnement liefert das Oberwalliser Medienhaus zehn Exemplare. Der Gast bekommt also vom Wirt einen 'Walliser Boten‘ geschenkt», teilte der Verlag dem Klein Report seine Sonderaktion mit. Der Gast könne also seine Zeitung «im Restaurant lesen und mitnehmen».
So biete Mengis Media den Gastrobetrieben dennoch die Möglichkeit, den «Walliser Boten» aufzulegen. Denn die Sicherheitsmassnahmen sehen unter anderem vor, dass zwei Meter Distanz eingehalten werden müssen, maximal vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen und keine Zeitungen unter den Gästen geteilt werden.
Wie immer hat die Print-Branche den Klein Report aufmerksam gelesen, vor allem den Artikel «Auslege-Verbot für Zeitungen und Zeitschriften sorgt für rote Köpfe» der im Newsletter des Klein Reports vom 16. Mai publiziert worden ist. Da steht, was die Gastrobranche in ihrem Corona-Schutzkonzept verlangt: «Der Betrieb verzichtet auf Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden - zum Beispiel Zeitschriften, Magazine oder Snacks.»
Mit dieser Regelung wolle die Gastrobranche «die Risiken einer Übertragung des Virus durch Gegenstände, die kaum oder nur schwer nach jedem Gast gereinigt (gewaschen oder desinfiziert) werden können, minimieren», erklärte Claire Bussy Pestalozzi, Pressesprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Konzept auf Nachfrage des Klein Reports. Aber: Das Lesen von selbst mitgebrachten Zeitungen sei weiterhin erlaubt.
Eine Studie jagt die andere und so besagt eine davon, dass das Coronavirus «mehrere Stunden» auf dem Papier überlebe.
Bussy Pestalozzi meinte dazu im Klein Report: «Das Risiko einer Ansteckung lässt sich nicht beziffern. Aber im Umfeld eines Restaurants, das heisst beim Essen, ist die Möglichkeit sicher grösser, dass das Virus von den Händen ins Gesicht und zu den Schleimhäuten gelangt, als wenn man einen Brief öffnet.»
Diesem Auslege-Verbot, das seit der Öffnung der Restaurantbetriebe am 11. Mai gilt, begegnet der Mengis-Verlag also mit seiner Abo-Aktion. Früher reichten zwei oder drei Exemplare pro Betrieb, so der Verlag. Nun stellt Mengis Media «den Wirten mehrere Exemplare zur Verfügung» und der Wirt kann den «Walliser Boten» verschenken.