Das Zufallsmehr, das am 14. Juni 2015 zur Annahme des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) geführt hat, wird gemäss Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch umgesetzt: Ab dem 1. Juli erhalten lokale Radio- und Fernsehstationen deshalb zusammen 13,5 Millionen Franken mehr aus dem Empfangsgebührentopf als bisher.
Neu beträgt der Anteil für die 21 lokalen Radio- und die 13 regionalen TV-Stationen nämlich nicht mehr vier, sondern fünf Prozent vom gesamten Gebührentopf. Der Ertrag für die Radio- und Fernstehstationen mit einem lokal-regionalen Leistungsauftrag steigt somit von 54 auf 67,5 Millionen Franken.
Radioveranstalter werden ausserdem bei der Umstellung von analoger (UKW) auf digitale (DAB+) Verbreitung unterstützt: Die Verbreitungskosten für DAB+ werden bis zu 80 Prozent subventioniert. Die Stationen mit Gebührenanteil profitieren zusätzlich von 45 Millionen Franken für Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie für digitale Produktion und Verbreitung der Programme.
Der Kern des revidierten RTVG, also der Systemwechsel von den Billag-Gebühren auf die geräteunabhängige Abgabe, erfolgt hingegen erst in den nächsten Jahren, spätestens bis Anfang 2019. Bis dahin werden die Radio- und Fernsehgebühren weiterhin von der Billag erhoben.
Und auch bis zu fünf Jahre nach der Umstellung können Haushalte ohne ein Empfangsgerät für Radio oder TV von der Abgabe befreit werden. Dafür müssen die Betroffenen allerdings speziell ein Gesuch einreichen.