Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde einer Aargauer Gemeinde gegen die «Aargauer Zeitung» wegen der Berichterstattung über einen Entscheid der Lokalbehörde als «offensichtlich unbegründet» zurückgewiesen. Der Artikel unter dem Titel «Sekundarlehrer am Anschlag» befasste sich mit der Suche nach einer Assistenzlehrkraft wegen steigender Schülerzahlen. Dabei seien, so kritisierte der Gemeindepräsident, «die betroffenen Lehrkräfte abqualifiziert» worden. Der Presserat weist diese Wertung vollumfänglich zurück: «Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin impliziert der beanstandete Titel keine abwertende Beurteilung der betroffenen Lehrkräfte», heisst es wörtlich im Entscheid, der am Freitag veröffentlicht wurde. Für den unbefangenen Leser sei «ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine zusätzliche Teilzeitstelle bewilligt wurde, weil die Schule wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler betreuen musste, als zu Beginn des Jahres erwartet wurden». Die Beanstandung des Titels «Sekundarlehrer am Anschlag» als «abwertend» sei deshalb offensichtlich unbegründet. Zum Schluss erteilt der Presserat der angegriffenen Redaktion sogar ein ausdrückliches Lob: «Die Redaktion der Aargauer Zeitung hat sich vollumfänglich an diese berufsethischen Vorgaben gehalten», betonen die Ethik-Wächter. Das Urteil im Wortlaut: http://www.presserat.ch/16170.htm
Freitag
04.04.2003